Sofortige Umplanung unter Erhalt der Linden sichert Fördermittel und ermöglicht Baubeginn im Oktober
KB Das Aktionsbündnis „Lübecks Linden Leben Lassen“ hat intensiv den zeitlichen Verlauf der geplanten Erneuerung der Untertrave recherchiert und sich mit allen Fördergebern in Verbindung gesetzt. Dabei fand das Bündnis heraus, dass die Fällung der Linden bis zum April dieses Jahres noch nicht öffentlich bekannt war und dass die Stadt die Fördermittel auch mit dem Erhalt der Linden sichern könnte. Nach einer Überarbeitung des derzeitigen Ausführungsplanes wäre ein Baubeginn im Oktober möglich.
Der Fachbereich Grün der Hansestadt Lübeck stufte 2003 die Linden als erhaltenswert ein und forderte daher deren Integration als durchgängiges Gestaltungselement in die Neuplanung. („Lübeck plant und baut“, Heft 92, März 2003, Ausschreibung Westlicher Altstadtrand). Der Gewinnerplan des damaligen Ideenwettbewerbs berücksichtigte außerdem die Voraussetzungen für den Erhalt von Fördermitteln, zu denen insbesondere Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gehören.
Im Jahr 2015 wurde der Bürgermeister beauftragt, die Umgestaltung der Untertrave nach diesem Plan umzusetzen, was in der Bürgerschaft am 26. November 2015 beschlossen wurde. In dieser Sitzung wurde kein Hinweis auf die geplante Fällung der Linden gegeben, was Christine Koretzky vom Stadtplanungsamt im Gespräch zwischen dem Bausenator und dem Bündnis am vergangenen Donnerstag, dem 21. Juli 2016, bestätigte und sich gleichzeitig für dieses Versäumnis entschuldigte. Es habe an Zeitmangel gelegen, dass keine Information darüber an die Öffentlichkeit gelangte.
Erst im April 2016, nachdem in der Bürgerinformationssitzung über die überarbeitete Planung des Gewinnerentwurfs gesprochen wurde, fiel Teilnehmern im Nachhinein auf, dass die dort verwendete Formulierung „Neuanpflanzung von Blumeneschen“ offen lies, ob dafür alle Linden weichen müssen. Diese Befürchtung wurde zur Gewissheit, woraufhin das Aktionsbündnis „Lübecks Linden Leben Lassen“ gegründet wurde.
Erst im April 2016 gab die Stadt ein Baumgutachten in Auftrag, das behauptet, alle Linden seien zu mickrig und müssten daher ersetzt werden. Nach der Stadtbaumliste der GALK ( Deutsche Gartenamtsleiter-Konferenz) gibt es jedoch zwei Arten von Winterlinden, die artgerecht nur 12-15 m hoch werden. Die Größe der Linden allein ist daher kein aussagekräftiges Argument für eine notwendige Fällung, das Baumgutachten prüft weder Konflikte, die durch die Baumaßnahme entstehen noch schlägt es Möglichkeiten zum Erhalt der Bäume vor.
Die Fördermittel setzen sich aus verschiedenen Fonds zusammen, von denen die im Juni 2016 zugesagten Mittel aus dem europäischen Fonds EFRE ungefährdet sind, da das Programm noch bis 2020 läuft. Die städtebaulichen Mittel dagegen und auch die Bundesmittel sollten bis Ende 2018 ausgegeben sein, was der Stadt spätestens seit Juli 2015 bekannt ist. Es stellt sich die Frage, warum sie nicht viel schneller mit der Umsetzung des Gewinnerplans, der alle Förderkriterien berücksichtigt hatte, begonnen hat.
Die Fördergelder sind aber nicht nur durch zeitliche Verzögerung gefährdet, sondern auch dann, wenn in den Anträgen unter Umständen nicht eindeutig erwähnt wurde, dass 48 Linden gefällt werden sollen, um 2,5 Meter daneben neue Bäume zu pflanzen. Dieses widerspräche den Vorgaben der Fördergeber, denen es wesentlich um Nachhaltigkeit und transparente Planung geht. Zur Transparenz gehört auch die Bürgerbeteiligung:
„Besonderes Augenmerk bei der Auswahl lag zudem auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Planung und Realisierung der Vorhaben.“ (Pressemitteilung Nr. 172/15 | Berlin, 16.07.2015 bmub.bund)
Die Bürgerbeteiligung, die vor 2003 noch betrieben wurde, ist in Lübeck Umständen zum Opfer gefallen, die undurchsichtig bleiben.
Das Aktionsbündnis weist darauf hin, dass mit dem Bau im Oktober begonnen werden könnte, wenn Verwaltung und Bürgerschaft einlenken und die Linden so mit einplanen, wie es vorgesehen war. Durch den Erhalt und geschickte Umplanung könnten Kosten in beträchtlicher Höhe eingespart werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die städtebaulichen Fördermittel durch einen Antrag auf Verlängerung zu sichern.
Lübeck könnte sich profilieren als eine Stadt mit nachhaltiger und sparsamer Bewirtschaftung ihrer Flächen, die durch Schaffung von Oasen für die Menschen einen hohen Lebenswert ermöglicht, so Ingrid Boitin, Armin Gabriel und Alexandra Stauvermann vom Aktionsbündnis : „Lübecks Linden Leben Lassen“.