3 thoughts on “Standpunkte des Aktionsbündnisses auf einen Blick

  • Dezember 1, 2016 um 4:04 pm
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    Ein Wettbewerbsplan ist kein Entwurf,da in keiner Weise mit dem Auslober abgstimmt !
    ( Wettbewebe sind anonym) Wettbewerbe werden nach HOAI als Vorentwurf abgerechnet
    Ein Entwurfsplan wird in der Folge dann aus dem Vorentwurf entwickelt und mit dem Auf-
    traggeber abgestimmt. Weiter Feinheiten kann man in der HOAI nachlesen !

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    • Dezember 3, 2016 um 12:49 pm
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      Sehr geehrter Herr Trüper,

      vielen Dank für Ihre interessante Information. Dazu gibt es Einiges zu sagen:
      Der Wettbewerbsplan Ihres Büros hat den Ideenwettbewerb aus 2003 gewonnen. Grundlage dieses Ideenwettbewerbs war eine Ausschreibung.
      Auszug aus dem Text der Ausschreibung des „Städtebaulichen Ideenwettbewerbs Westlicher Altstadtrand“
      „* Erhalt und Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes
      * als durchgängiges Gestaltungselement“
      Der Lindenbestand ( Tilia Cordata ) an der Ober/Untertrave (hat ein Alter von 18 bis z.T. 30 Jahren) wurde außerdem vom Fachbereich Grün als erhaltenswert eingestuft.
      In dem Erläuterungsbericht Ihres Büros zu dem eingereichten Plan ist zu lesen, die Promenade sei „begleitet von einer Lindenreihe“ (in „Lübeck plant und baut“ Heft 97, 2007)
      Es stellt sich daher die Frage, ob Ihr Büro den Wettbewerb unter Missachtung des Auschreibungskriteriums gewonnen hat (vgl. die Aussage Tonio Trüpers in den LN vom 2. Dezember, der Erhalt der Linden sei nie vorgesehen gewesen), oder aber, ob Ihr Büro, vermutlich auf Wunsch des Auftraggebers, also der Stadt, in der jetzt vorliegenden Ausführungsplanung von dem Wettbewerbsplan widrig abgewichen ist. Widrig deshalb, weil im Förderbescheid zu der Förderung aus „Nationale Projekte im Städtebau“ zu lesen ist, dass der Wettbewerbsplan die Grundlage für die Umgestaltung ist.
      Wir haben also die Situation, dass jetzt ein Ausführungsplan vorliegt, der a) nicht mehr dem oben genannten Ausschreibungskriterium entspricht und b) einer Maßgabe aus dem Zuwendungsbescheid des genannten Förderprojektes widerspricht.
      Der zu erwartende Einwand Ihrerseits, man habe eine Neuanpflanzung von Linden geplant, um dem Ausschreibungskriterium zu genügen, wäre 1. absurd, denn warum sollen neue Linden an exakt der gleichen Stelle gepflanzt werden, an der vorhandene, gesunde Linden vorab gerodet werden müssten und 2. würfe ein solcher Einwand die Frage auf, ob dann nicht sogar von einer bewussten Täuschung der Bevölkerung gesprochen werden muss, denn aus Ihrem Erläuterungsbericht geht an keiner Stelle hervor, dass Sie Neuanpflanzungen planten, geschweige denn, dass eine Rodung der Linden geplant sei.
      Die Bürgerbeteiligung ist ein Premium- Merkmal dieses Bauprojektes. Auch diese wäre ad absurdum geführt, wenn den Bürger*innen ein so wesentlicher Eingriff verschwiegen wird.

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  • Dezember 18, 2016 um 6:07 pm
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    Fast alle Bekannten sind für den Erhalt der Linden, haben aber keine Abstimmungsaufforderung erhalten. Nennt sich wohl Organisation, hm?

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