Bürgerbegehren: Lübecks Linden leben lassen
Das Aktionsbündnis, bestehend aus vielen Bürgerinnen und Bürgern, Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft und Umweltverbänden, ist dabei, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Das bedeutet, die Unterzeichnenden dieses Bürgerbegehrens beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Lübeck folgende Frage zum Bürgerentscheid gestellt wird:
„ Sollen die an der Untertrave vorhandenen Bäume erhalten bleiben und mit in die Umgestaltung der Straße einbezogen werden?“.
In Kürze können Sie hier die offizielle Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren herunterladen.
Zum Erhalt der Winterlinden sammeln wir parallel noch Unterschriften bis zur Bürgerschaftssitzung am 30. Juni. Damit wollen wir zeigen, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger Lübecks empört sind und die Winterlinden an der Untertrave erhalten wollen. Diese Unterschriften haben jedoch keine rechtsbindende Wirkung. Deshalb unterschreiben Sie unbedingt auch auf der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren!
Hier finden Sie Informationen zum
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in S-H
2 Stufen gilt es zu erklimmen
- 16g Abs. 4 GO Schleswig-Holstein
Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden
- mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 % der Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschrieben sein. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft (bei der letzten Kommunalwahl 2013 gab es ca. 176000 wahlberechtigte Bürger in Lübeck, d.h. in der ersten Stufe müsste man mindestens 7040 Stimmen sammeln – besser wären 10.000)
- 16 g Abs.7 GO S-H
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden
- mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 8 %
der Stimmberechtigten beträgt (da sind dann 14.080 Ja-Stimmen für die Bäume notwendig)